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Informationen zum Lehrgang nach Anhang 17 des Verfüll-Leitfadens

Stand 05.04.2023

Als einer der ersten Anbieter in Bayern mit einem Fachkundelehrgang für Sachverständige nach Anhang 17 des Verfüll-Leitfandes, freue ich mich sehr, wenn ich Sie demnächst auf einer meiner Schulungen begrüßen darf. Diesbezüglich wurde der Fachkundelehrgang am 14.03.2023 durch das Landesamt für Umwelt anerkannt.

Allgemeines:
Mit dem Anhang 17 des Verfüll-Leitfadens wurde ein Fachkundelehrgang eingeführt, welcher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen zu besuchen ist. Dadurch soll ein hohes Maß an Qualität bei der Fremdüberwachung erreicht und erhalten werden. Nur mit diesem Fachkundenachweis kann man sich in die Liste der Sachverständigen beim Landesamt für Umwelt eintragen lassen.


Der Lehrgang wird somit für folgenden Personenkreis empfohlen:

– Sachverständige in der aktiven Fremdüberwachung
– Sachverständige für eine geplante Fremdüberwachung
– Sonstige Personen

Es können pro Lehrgangstag maximal 30 Personen teilnehmen.