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Informationen zum Lehrgang bzgl. dem Verfüll-Leitfaden

Stand 01.03.2023

Als einer der ersten Anbieter in Bayern mit einem Sachkundelehrgang für Verfüllbetriebe, freue ich mich sehr, wenn ich Sie demnächst auf einer meiner Schulungen begrüßen darf.

Allgemeines:
Verfüllbetreiber haben Ihr verantwortliches Personal (inkl. Stellvertretung) alle zwei Jahre durch Sachkundelehrgänge schulen zu lassen. (B-10.6 des Verfüll-Leitfadens ab 01.03.2020). Die Teilnahmebestätigungen sind dem Jahresbericht beizulegen.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen diesen Lehrgang auch für Ihre Verfüllwärter, welche vor Ort kurzfristig entscheiden müssen, ob das Material für die Verfüllung geeignet ist oder nicht.

Der Lehrgang wird somit für folgenden Personenkreis empfohlen:

– Verantwortliches Personal der Verfüllmaßnahme inkl. Stellvertretung
– Verfüllwärter/-innen inkl. Stellvertretung
– Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltungsbehörden
– Mitarbeiter/-innen der Gemeinden
– Sonstige Personen

Es können pro Lehrgangstag maximal 30 Personen teilnehmen.